Art. 35a VVG und Kündigungsfristen: Erneuerungskalender 2027 für Broker
Von jedem Ablauf zurück zum Stichtag der Kündigungsfrist und zur Einladung: eine Monatstabelle für 2027, die Rechenregel, was Art. 35a und 47 VVG sagen und was nicht, dazu eine CSV-Vorlage mit Excel-Formeln und eine Kalenderdatei. Mehrjährige Policen haben zusätzlich einen Termin, den eine Ablaufliste nicht zeigt.
Diese Seite richtet sich an Broker, die ihren Bestand planen. Sind Sie versichert, fragen Sie bitte Ihren Broker oder Versicherer. Massgebend sind Police und AVB, soweit das Gesetz nichts Zwingendes vorschreibt: Art. 47 VVG darf nicht geändert werden (Art. 97 VVG), und von Art. 35a VVG darf der Vertrag nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers abweichen (Art. 98 VVG). Ausnahmen, etwa für Transportversicherungen und professionelle Versicherungsnehmer, nennt Art. 98a VVG.
Dieser Erneuerungskalender ist die allgemeine Tabelle für alle. Der Kalender im Angebot auf der Startseite entsteht aus Ihrem eigenen Export.
Die Rechenregel
- Kündigungsfrist von 3 Monaten: Ablauf minus 3 Monate ergibt den Stichtag, die späteste Kündigung.
- Einladungsfenster: Ablauf minus 6 bis minus 4 Monate. Das ist meine Schätzung, keine Zusage und kein Branchenwert.
- Liste ziehen: Anfang jedes Monats alle Abläufe des Monats, der fünf Monate später liegt. Anfang Juli also alle Abläufe im Dezember. So landet jeder Ablauf in genau einer Monatsgruppe.
- Fehlt der Tag im Zielmonat: letzter Tag dieses Monats. Aus 31.05. wird 28.02. (im Schaltjahr 29.02.).
Das ist eine Arbeitsregel und keine Rechtsauskunft. Für Abläufe am Monatsende rechne ich damit eher früher als später: Bei einem Ablauf am 30.04. ergibt das den 30.01., nicht den 31.01. Bauen Sie trotzdem einen eigenen Puffer ein.
Monatstabelle für Abläufe 2027
Für Policen mit Ablauf am Monatsende und drei Monaten Kündigungsfrist. Beispiel: Ablauf 31.12.2027, die Kündigungsfrist endet am 30.09.2027, Einladung zwischen 30.06. und 31.08.2027.
| Ablauf | Kündigungsfrist endet | Liste ziehen | Einladungsfenster (Schätzung) |
|---|---|---|---|
| 31.01.2027 | 31.10.2026 | Anfang Aug. 2026 | 31.07.2026 bis 30.09.2026 |
| 28.02.2027 | 28.11.2026 | Anfang Sept. 2026 | 28.08.2026 bis 28.10.2026 |
| 31.03.2027 | 31.12.2026 | Anfang Okt. 2026 | 30.09.2026 bis 30.11.2026 |
| 30.04.2027 | 30.01.2027 | Anfang Nov. 2026 | 30.10.2026 bis 30.12.2026 |
| 31.05.2027 | 28.02.2027 | Anfang Dez. 2026 | 30.11.2026 bis 31.01.2027 |
| 30.06.2027 | 30.03.2027 | Anfang Jan. 2027 | 30.12.2026 bis 28.02.2027 |
| 31.07.2027 | 30.04.2027 | Anfang Feb. 2027 | 31.01.2027 bis 31.03.2027 |
| 31.08.2027 | 31.05.2027 | Anfang März 2027 | 28.02.2027 bis 30.04.2027 |
| 30.09.2027 | 30.06.2027 | Anfang April 2027 | 30.03.2027 bis 30.05.2027 |
| 31.10.2027 | 31.07.2027 | Anfang Mai 2027 | 30.04.2027 bis 30.06.2027 |
| 30.11.2027 | 30.08.2027 | Anfang Juni 2027 | 30.05.2027 bis 30.07.2027 |
| 31.12.2027 | 30.09.2027 | Anfang Juli 2027 | 30.06.2027 bis 31.08.2027 |
Stand 01.11.2026: Für Abläufe per 31.01.2027 ist die Frist in der Tabelle bereits vorbei. Für andere Jahre rechnen Sie mit der Regel oben, beachten Sie die Schaltjahre. Steht in der Police ein Ablauf am Monatsersten, nehmen Sie die Zeile des Vormonats, das ist der frühere Stichtag.
Was Art. 35a und Art. 47 VVG sagen
- Art. 35a Abs. 1 VVG: Der Vertrag kann, auch wenn er länger vereinbart wurde, «auf das Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten» gekündigt werden, «schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht».
- Abs. 2: Die Parteien können vereinbaren, dass der Vertrag schon vor Ablauf des dritten Jahres kündbar ist. Die Fristen müssen für beide gleich sein.
- Abs. 3: «Die Lebensversicherung ist vom ordentlichen Kündigungsrecht ausgenommen.»
- Art. 103a VVG: Das Kündigungsrecht nach Art. 35a und 35b gilt auch für Verträge, die vor dem Inkrafttreten der Revision abgeschlossen wurden (in Kraft seit 01.01.2022).
- Art. 47 VVG, stillschweigende Vertragserneuerung: Die Abrede, dass der Vertrag «mangels Kündigung als erneuert gelten soll», ist «insoweit nichtig, als die Erneuerung für mehr als je ein Jahr ausbedungen wird». Eine Erneuerung um je ein Jahr bleibt also möglich. Art. 97 VVG zählt Art. 47 zu den Vorschriften, die nicht abgeändert werden dürfen.
Darum zählt der Stichtag: AXA schreibt: «Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.» Das ist die Regel dieses Versicherers, nicht das Gesetz.
Was das Gesetz offenlässt
Die Tabelle ersetzt den Blick in den Vertrag nicht. Prüfen Sie pro Police:
- Vertragsdauer und Ablauf: Was steht in der Police? Stimmt das mit Ihrer Software überein?
- Kündigungsfrist: Sind es drei Monate? Art. 35a regelt die ordentliche Kündigung auf das Ende des dritten Jahres oder später. Abreden zuungunsten des Versicherungsnehmers schliesst Art. 98 VVG dafür aus.
- Zeitpunkt: Muss die Kündigung am Stichtag beim Versicherer sein, oder reicht der Versand? Art. 35a sagt das nicht, also in den AVB nachsehen.
- Form: Textform genügt laut Art. 35a VVG, und davon darf der Vertrag nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers abweichen (Art. 98 VVG). Sehen Police und AVB einen bestimmten Weg vor, prüfen Sie, ob er gilt.
- Firmenkunden: Greift Art. 98a VVG? Dann gelten Art. 97 und 98 VVG nicht. Das betrifft Kredit- und Kautionsversicherungen beruflicher oder gewerblicher Risiken, Transportversicherungen und professionelle Versicherungsnehmer. Als professionell gelten auch Unternehmen mit professionellem Risikomanagement und solche, die zwei von drei Grössen überschreiten: Bilanzsumme 20 Millionen, Nettoumsatz 40 Millionen, Eigenkapital 2 Millionen Franken.
Zwei Beispiele: AXA nennt drei Monate vor Vertragsablauf. Zurich schreibt: «Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist entscheidend». Das gilt nur für diese Versicherer, zeigt aber, warum Sie den Versand einige Tage vor dem Stichtag planen sollten.
Der Termin, den eine Ablaufliste nicht zeigt
Beispiel, frei erfunden. Eine Police beginnt am 01.01.2025 und ist fest bis 31.12.2029 abgeschlossen. Ihre Ablaufliste zeigt den 31.12.2029. Nach Art. 35a Abs. 1 VVG ist die Kündigung aber schon auf das Ende des dritten Jahres möglich. Rechnet man das dritte Jahr ab Vertragsbeginn, ist das der 31.12.2027, mit Stichtag 30.09.2027, und danach jedes Jahr wieder.
Wer nur das Vertragsende führt, sieht diese Termine nicht. Überschreiben Sie das Ablaufdatum trotzdem nicht: Es bleibt das Vertragsende, und in einer Einladung nennen Sie den Kündigungstermin nicht als Ablauf. Führen Sie intern eine zusätzliche Spalte «Nächster Kündigungstermin» und rechnen Sie den Stichtag von dort. Steht der Termin in Spalte M, lautet die Formel =EDATUM(M2;-3). Ob das bei einer Police so gerechnet wird, prüfen Sie an der Police, bei professionellen Versicherungsnehmern auch an Art. 98a VVG.
Termine ausserhalb dieser Tabelle
- Art. 35b VVG, wichtiger Grund: Aus wichtigem Grund ist eine Kündigung jederzeit möglich.
- Art. 42 VVG, Teilschaden: Beide Seiten können «spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung» vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung des Versicherers erlischt 14 Tage, nachdem die Kündigung der anderen Partei mitgeteilt wurde.
- Prämienanpassung: AXA nennt sie als möglichen Kündigungsgrund, Zurich die Prämienerhöhung. Frist und Bedingungen prüfen Sie in Police und AVB.
CSV-Vorlage, Kalenderdatei und Excel-Formeln
CSV-Vorlage herunterladen (ohne Formular, ohne E-Mail-Abfrage, Beispielzeilen frei erfunden)
Kalenderdatei 2027 herunterladen (.ics) (neun Termine von November 2026 bis Juli 2027, je «Liste ziehen» mit Stichtag und Einladungsfenster, keine Personendaten)
| Feld | Spalten | Hinweis |
|---|---|---|
| Name | Anrede, Name, Firma, Sprache | Damit die Einladung korrekt beginnt. |
| Kontakt | E-Mail, Telefon, Postadresse | Was Sie für den gewählten Kanal brauchen. |
| Ablaufdatum | Ablaufdatum | Im Format TT.MM.JJJJ. |
| Sparte | Sparte | Als Kategorie, zum Beispiel Hausrat oder Betriebshaftpflicht. |
Prämien, Policennummern, Notizen sowie Kranken, Leben, 3a und Vorsorge gehören nicht in diese Liste. Warum, steht unter Kundendaten an Dienstleister geben.
In Excel ergänzen Sie drei Spalten. Steht das Ablaufdatum in Spalte H, lauten die Formeln für Zeile 2:
| Spalte | Formel |
|---|---|
| Stichtag bei 3 Monaten | =EDATUM(H2;-3) |
| Einladung ab | =EDATUM(H2;-6) |
| Einladung bis | =EDATUM(H2;-4) |
Formatieren Sie die Spalten als Datum. Die Funktion rechnet mit derselben Regel wie die Tabelle: Fehlt der Tag im Zielmonat, nimmt sie den letzten Tag des Monats.
Ob Ihre Software eine solche Liste liefert, kann ich von aussen nicht beurteilen. Der schnelle Test: ein Export mit Kunde, Sparte und Ablauf für einen einzigen Monat.
Weiterlesen
- Jahresgespräch: Leitfaden und Checkliste
- Einladung zum Jahresgespräch: sechs Vorlagen
- Datenschutz: Kundendaten an Dienstleister geben
Quellen
Alle am 01.11.2026 geöffnet. Massgebend bleibt die jeweils aktuelle Fassung des Gesetzes.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG, SR 221.229.1), Art. 35a, 35b, 42, 47, 97, 98, 98a und 103a, Fassung vom 01.01.2024
- AXA: Vertrag kündigen, Seite eines Versicherers, nur als Beispiel
- Zurich: Kündigung, Seite eines Versicherers, nur als Beispiel
So entstand diese Seite
Erneuerungstermin ist ein Einzelunternehmen. Ich bin weder Anwalt noch Versicherungsberater, und ich habe noch keine Kunden. Diese Seite stützt sich darum auf die verlinkten Texte, nicht auf Erfahrung aus Mandaten. Ausgearbeitet wurde sie grösstenteils mit KI. Sie ist keine Rechts- und keine Versicherungsberatung. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie mir: patrice@erneuerungstermin.ch.